Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 503 IN 69/99

Tenor

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt X, XXX wie folgt festgesetzt:

Vergütung 100.00 DM

Auslagen 0.00 DM

zuzüglich 16 % Umsatzsteuer 16.00 DM

Endbetrag 116.00 DM

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.