Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 20 C 11612/00

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 19. Januar 2001

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

5.720,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.03.2000 zu

zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die

Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Beklagten

auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 9.000,-- DM, die auch in Form einer selbst-

schuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft einer

deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden

können, vorläufig vollstreckbar.


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