Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 58 C 14546/01

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 102,11 € (in Worten: einhundertzwei 11/100 Euro) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 % seit dem 28.04.2000 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 28 % und die Kläger als Gesamtschuldner zu 72 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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