Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 50 C 18568/01

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 24. Januar 2002

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann durch Bürgschaft einer Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.


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