Schlussurteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 50 C 11933/01

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 18. April 2002

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 386,23 EUR nebst 5 % Zin-sen über den Basiszinssatz nach § 1 DÜG aus 4.328,28 EUR für die Zeit vom 15.08. bis zum 21.09.2001 und aus 386,23 EUR seit dem 22.09.2001 zu zahlen.

Die Klägerin hat 10 % und die Beklagte hat 90 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf die Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Satz 1 ZPO ver-zichtet.


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