Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 25 C 10350/03

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 03.12.2003

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvoll-streckung durch die Beklagte gegen Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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