Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 502 IN 124/03
Tenor
wird das Verfahren gemäß Art. 102 § 4 Abs. 1 Satz 1 EGInsO zugunsten der Verfahrenseröffnung (Administration Order) vom 16.05.2003 vor dem High Court of Justice in Leeds (AZ.: NO 861 TO 876 OF 2003) eingestellt.
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G r ü n d e
2Mit Beschluss (Order) vom 16.05.2003 hat der High Court Of Justice in Leeds die Administration der Schuldnerin angeordnet und L, U und H, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft D, zu Joint Administrators der Schuldnerin bestellt.
3Mit Beschluss vom 10.07.2003 hat das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt L zum Insolvenzverwalter ernannt.
4Die Administration Order des High Court of Leeds ist gemäß Art. 16 VO (EG) 1346/2000 i.V.m. Art 2a), Anhang A VO (EG) 1346/2000 als Insolvenzverfahren anzuerkennen; das durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnete Insolvenzverfahren ist daher gemäß Art. 102 § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EGInsO einzustellen.
5Eine Nichtanerkennung der Entscheidung des High Court of Leeds wegen Verstosses gegen die öffentliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere gegen die verfassungsmäßig garantierten Rechte und Freiheiten des Einzelnen gemäß Art. 26 VO (EG) 1346/2000 kommt nicht in Betracht.
6Zwar hat die alleinige Geschäftsführerin der Schuldnerin Frau G nicht selbst den Antrag auf Erlass der Administration Order beim Gericht in Leeds gestellt und ist zu diesem Antrag auch nicht vor Erlass der Order angehört worden; ein Verstoß gegen Art. 103 GG ist darin jedoch nicht zu sehen, da die Geschäftsführerin selbst den Vorstandsvorsitzenden der englischen Muttergesellschaft J Ltd. Herrn S mit der Insolvenzantragstellung in England beauftragt hat. Dies ergibt sich aus der zeugenschaftlichen Vernehmung der Geschäftsführerin vom 02.02.2004 in dem Parallelverfahren über das Vermögen der T (AG Düsseldorf, AZ 502 IN 126/03).
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Referenzen
- EGInsO § 4 Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten der Gerichte eines anderen Mitgliedstaats 2x
- Art. 16 VO 1x (nicht zugeordnet)
- Art. 26 VO 1x (nicht zugeordnet)
- Grundgesetz Artikel 103 1x
- 02 IN 126/03 1x (nicht zugeordnet)