Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 30 C 16059/04

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 15. April 2005

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 352,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über Basiszins seit 10.11.2004 zu zahlen

Von den Gerichtskosten tragen:

46 % die Klägerin zu 1), 4 % die Beklagte, 50 % der Kläger zu 2).

Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen 91 % die Klägerin zu 1) selbst, 9 % die Beklagte.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) tragen 100 % der Kläger zu 2) selbst.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagen tragen 4 % die Beklagte selbst, 46 % die Klägerin zu 1), 50 % der Kläger zu 2).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Der Kläger zu 2) kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Hö-he von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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