Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 24 C 967/05

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 23. November 2005

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,40 EUR nebst 4 % Zinsen seit

dem 10.08.2004 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zukünftig für die Dauer des Bestehens

des Versicherungsverhältnisses verpflichtet ist, die anfallenden Kosten für phy-

siotherapeutische Heilbehandlungen in Höhe von 100 % nach Abzug der jeweils

vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung zu Gunsten des Klägers zu erstatten,

soweit diese Behandlungen ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sind

und die Vergütung üblich ist.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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