Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 33 C 9900/04

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 15. November 2005

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteil, an die Klägerin 672,27 € nebst 5 %

Zinsen hieraus seit dem 7. August 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollsteckenden

Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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