Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 235 C 2969/06

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 11. Mai 2006

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung der

Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizu-

treibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können je durch Vorlage einer unbefriste-

ten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Bank oder

Sparkasse erbracht werden.


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