Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 33 C 9857/03

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 06.02.2007

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.164,68 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 11.04.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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