Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 8881/06

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 05. Februar 2007

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollsteckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des zu vollsteckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht

der Beklagte vor der Vollsteckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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