Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 9497/07

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

am 16.10.2007

durch die Richterin am Amtsgericht X

b e s c h l o s s e n :

Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 24.07.2007 wird zurückgewiesen. Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).


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