Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 23 C 2479/07

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 18.09.2007

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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