Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 230 C 7900/07

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung der bis zum 20.11.2007 eingegangenen Schriftsätze

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.694,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.02.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages.

Der Streitwert wird auf 2.694,03 € festgesetzt.


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