Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 23 C 14910/07

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 12.02.2008

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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