Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 290 II 15/08 WEG

Tenor

1.

Die unter Tagesordnungspunkt 4 der Eigentümerversammlung vom 28.04.07 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

 

2.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

 

3.

Von den Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu 1. und 2. je 10,5 % und die Beteiligten zu 3. und 4. je 39,5 %.

 

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 

5.

Der Geschäftswert wird auf 11.404,-- Euro (2.407,06 zu Top 3 und 9.000,-- Euro zu Top 4) festgesetzt.


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die unter den Tagesordnungspunkten 3 und 4 der Eigentümerversammlung  vom 28.04.07 gefassten Beschlüsse für ungültig zu erklären.

13

diese Anträge zurückzuweisen.

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