Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 42 C 15047/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Zustimmung zur Löschung der im Grundbuch der Stadt D, Blatt ##### eingetragenen Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt mit Ausnahme der durch die Anrufung des Landgerichts Düsseldorf entstandenen Kosten, welche der Klägerin auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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- wie erkannt -.

 

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die Klage abzuweisen.

 

 

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