Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 58 C 13729/08

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO

nach abschließender Fristsetzung zum 16.12.2008

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird festgesetzt auf:

bis zum 01.09.2008: 869,40 €

ab dem 01.09.2008: 738,99 €


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