Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 52 C 10352/08

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 16.12.2008 durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Vorstandes des

beklagten Vereins vom 16.7.2008, mit dem der Kläger aus dem

beklagten Verein ausgeschlossen wurde, unwirksam ist.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 316,15 € nebst 5 %

Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 3.9.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000 €

vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 3.000 €.


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