Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 43 C 4002/08

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 13.01.2009

durch den Richter X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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