Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 43 C 7882/08

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 13.01.2009

durch den Richter X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung i Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorab

Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

leistet.


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