Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 96 XVI 13/08

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

durch die Richterin am Amtsgericht X

am 19.06.2009

beschlossen:

Der Antrag der Antragsteller zu 1., den Beschluss des

erstinstanzlichen Bundesgerichts von Addis Ababa

(No xxxxxx) vom 01.08.2008 anzuerkennen und dem

Kind im Rahmen des Verfahrens einen weiteren

Vornamen beizulegen, wird zurückgewiesen.


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