Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 51 C 1207/10

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 10.12.2009

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab-

wenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.


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