Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 53 C 13020/09

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 02.12.2009

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits bis zum Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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