Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 231 C 12182/09

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs.  2 ZPO

aufgrund des Sach- und Streitstandes

der bis zum 21. Dezember 2009 eingereichten Schriftsätze

durch die Richterin am Amtsgericht L

für   R e c h t   erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in Höhe eines Restbetrages von 2.803,06 € aus der Kostennote der Rechtsanwälte F und Kollegen vom 02.09.2009 durch Zahlung an die Rechtsanwälte F pp. freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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