Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 252 F 277/10

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf –Familiengericht-

auf die mündliche Verhandlung vom 21. Oktober 2010

im schriftlichen Verfahren am 26.10.2010

durch die Richterin am Amtsgericht X

b e s c h l o s s e n :

Den Parteien und Kindeseltern wird die gemeinsame elterliche Sorge für das

Kind X, geb. am xxx übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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