Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 96 XVI 21/09

Tenor

In der Adoptionssache

betreffend das Kind XXX, geb. XXX

an der beteiligt sind:

1. XXX

Annehmender und Antragsteller

2. Herr XXX

als Kindesvater

Verfahrensbevollmächtigte: Frau Rechtsanwältin XXX

wird der Antrag des Antragstellers vom 25. Mai 2010 auf Ausspruch der Annahme des Kindes XXX als Kind des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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