Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 114 Ds-20 Js 1798/10-190/10

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der Hauptverhandlung vom 07.12.2010,

an der teilgenommen haben:

Richter am Amtsgericht X

als Richter

Staatsanwalt X

Referendarin X

als Vertreter der Staatsanwaltschaft

Justizbeschäftigte X

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten kostenpflichtig verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Angewandte Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB.


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