Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 42 C 15172/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 919,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Dezember 2008 zu zahlen sowie die Klägerin von dem Anspruch des Rechtsanwalts H auf Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 155,30 € freizustellen durch Zahlung von 155,30 € an Herrn Rechtsanwalt H.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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