Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 99 XVII C 550

Tenor

wird der Aufgabenkreis des Betreuers – Betreuungsstelle – erweitert und umfasst jetzt insgesamt:

Geltendmachung von Rechten der Betreuten gegenüber ihrem Bevollmächtigten, Sorge für die Gesundheit, Bestimmung des Aufenthaltes, Vermögenssorge, Vertretung vor Behörden, Wohnungsangelegenheiten, Heimangelegenheiten und Entscheidung über die Entgegennahme das Öffnen und Anhalten der Post.

Das Gericht wird spätestens bis zum 31.03.2018 erneut prüfen, ob die Hilfe durch Betreuung erforderlich ist.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.


1234567

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.