Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 51 C 11704/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die in der G-Straße in E im 7. Obergeschoss gelegene Wohnung mit der Nr. ## mit einer Wohnfläche von zirka 43 qm, bestehend aus einem Zimmer, einem Bad, einem Balkon, einer Kochnische, einer Diele/Flur, einem Abstellraum im Keller mit der Nr. ##, zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.10.2011 gewährt.

Dem Beklagten fallen die Kosten des Rechtsstreits zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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