Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 15936/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann von dem Kläger durch Sicherheit in Höhe von

110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abgewendet

werden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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