Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 27 C 6688/10

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs.2 ZPO

nach dem Sachstand am 08. Juli 2011

durch den Richter am Amtsgericht T

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2010 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 229,55 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2010 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 10%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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