Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 43 C 7062/10

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 05.07.2011 durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 600,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2006 aus 110,93 €, seit dem 29.12.2007 aus 87,14 €, seit dem 03.01.2009 aus 164,20 € und seit dem 05.01.2010 aus 237,90 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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