Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 58 C 2360/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 244,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 81,5% und die Beklagte zu 18,5%. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch den jeweiligen Gegner gegen Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor dieser Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: 1.330,29 €


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