Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 44 C 1247/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.213,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.12.2010 sowie außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 338,50 EUR zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 91 % und die Klägerin zu 9 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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