Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 25 C 1163/12

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 10.04.2012 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin durch außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Rechtsanwaltskosten freizustellen durch Zahlung von 39,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.04.2012 an Rechtsanwalt T, E-Straße in 40211 Düsseldorf.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 95 %, die Beklagte zu

5 %.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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