Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 235 C 10150/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 482 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins hieraus seit dem 3.3.2013 wie 2,50 € Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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