Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 45 C 21/15

Tenor

I.                    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag i.H.v. EUR 150,- zuzüglich Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2014 zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 13,54 zu zahlen.

II.                  Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) einen Betrag i.H.v. EUR 150,- zuzüglich Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2014 zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 13,54 zu zahlen.

III.               Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3) einen Betrag i.H.v. EUR 150,- zuzüglich Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2014 zu zahlen.

IV.               Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

V.                 Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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