Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 41 C 2598/14

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 15.02.2016 durch den Richter am Amtsgericht Dr. S

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 387,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber Herrn Rechtsanwalt E2 aus I in Höhe von 83,54 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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