Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 101 Ls-20 Js 8275/15-19/16

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen trägt die Angeklagte.

Angewandte Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, 13 Abs. 2, 49 StGB


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