Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 28 C 41/16

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 30.05.2016

durch den Richter am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten jeweils vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.


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