Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 49 C 163/15

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart, #####,

vom 8.10.2014 bleibt aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 2.909,73 EUR festgesetzt.


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