Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 14 C 13/16

Tenor

auf die mündliche Verhandlung vom 08.08.2016

durch die Richterin am Landgericht Dr. S

für Recht erkannt:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, 351,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2015 zu zahlen.

2.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 71 % und die Beklagte 29 %.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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