Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 502 IN 155/19

Tenor

Der Antrag von Rechtsanwalt L auf Neufestsetzung des Stimmrechts  bezüglich der Anzahl der auf den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger entfallenden Kopfstimmen wird zurückgewiesen.


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