Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 115 Ds 141 Js 3066/20 - 88/21
Tenor
In der Strafsache
gegen H,
wegen Betrug
Das Verfahren wird gemäß § 153 a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt.
1
Die endgültige Einstellung wird von der Erfüllung folgender Auflagen abhängig gemacht:
2Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 5.000,00 € an die Staatskasse: Amtsgericht Düsseldorf –Zahlstelle- IBAN: […] innerhalb eines Monats.
3Erfolgt keine oder nur eine teilweise oder keine fristgerechte Erfüllung der Auflagen, so wird das Verfahren fortgesetzt werden. In diesem Fall würden bereits erbrachte Leistungen ohne Anrechnung verfallen.
4Düsseldorf, 26.01.2022
5S
6Richter am Amtsgericht
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