Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 92e VI 371/24

Tenor

In der Nachlassangelegenheit

nach der am 00.00.0000 in O. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen U.,  geborene M., geboren am 00.00.0000 in Z.,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in O., Vereinigtes Königreich

beteiligt:

Herr G., geboren am 00.00.0000, K., Niederlande,

Antragsteller

hat das Amtsgericht Düsseldorf

am 19.05.2025

durch den Richter am Amtsgericht Q.

beschlossen:

Der Beschwerde des Antragstellers vom 12.05.2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf - Nachlassgericht - vom 08.04.2025 wird nicht abgeholfen.

Die Akte wird dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt.


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