Schlussurteil vom Amtsgericht Emmerich am Rhein - 6 F 11/77

Tenor

Die vor dem Standesbeamten in Rotterdam/Niederlande am

17.09.1955 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Der Antragsteller wird unter Abweisung im übrigen verurteilt,

an die Antragstellerin einen monatlichen Unterhaltsbetrag von

300,-- DM ab Rechtskraft zu zahlen, und zwar bis zum 5.

Werktag eines jeden Monats im voraus.

Der Antrag der Antragsgegnerin, den Versorgungsausgleich

durchzuführen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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